Stichtagsregelung soll fallen: Verwundung kennt kein Verfallsdatum |
Geschrieben von: Frank Eggen |
Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 21:55 Uhr |
Heute hat die CDU/CSU und FDP Bundestagsfraktion folgenden gemeinsamen Newsletter versendet: Beck/Hoff: Verwundung kennt kein Verfallsdatum Zu Fällen von verwundeten Bundeswehrsoldaten, die nicht vom Einsatzweiterverwendungsgesetz erfasst sind, erklären der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck MdB und die Sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Elke Hoff: Mit dem Einsatzweiterverwendungsgesetz haben wir eine verantwortungsvolle und richtige Regelung für im Einsatz verwundete Soldaten ins Leben gerufen. Wir sind unserer parlamentarischen Verantwortung nachgekommen, dass die Mandatierung von Auslandseinsätzen auch Verpflichtungen unseren Soldaten gegenüber erfordert. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen das Einsatzweiterverwendungsgesetz aufgrund einer darin verankerten Stichtagsregelung nicht greift. Somit kommen Soldaten, die vor diesem Zeitpunkt geschädigt wurden, nicht in den Genuss dieser weitreichenden Regelung. Das darf nicht so bleiben, Verwundung kennt kein Verfallsdatum. Wir fordern daher Verteidigungsminister zu Guttenberg auf, ein Konzept vorzulegen, wie die jetzige Regelung so angepasst werden kann, dass alle verwundeten Soldaten das ihnen zustehende Recht auf Versorgung oder Weiterverwendung bekommen. |