| Bundestag beschließt künftig wesentliche Verbesserung der Einsatzversorgung |
| Geschrieben von: Frank Eggen |
| Samstag, den 29. Oktober 2011 um 15:13 Uhr |
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Bundestag
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten zudem einen gemeinsamen Entschließungsantrag (17/7498 PDF) vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung auffordern, die Stichtagsregelung für die einmalige Entschädigungszahlung für Getötete und Schwerstgeschädigte zu prüfen. Der Antrag wurde bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen. Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/7499 PDF), der einen konsequenten Ausbau der Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten für traumatisierte Soldaten sowie deren bessere rechtliche Absicherung forderte, fand hingegen keine Mehrheit. Parlamentarier betonen besondere FürsorgepflichtDie Auslandseinsätze der Bundewehr würden durch das Parlament legitimiert, der Bundestag habe daher auch eine besondere Fürsorgepflicht, betonte Henning Otte (CDU/CSU). EinsatzversorgungWährend eines Einsatzes im Ausland verletzte Bundeswehrsoldaten und Angehörigen getöteter Soldaten sollen künftig besser unterstützt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der Bundestag einstimmig. Die Verbesserungen bei der sozialen und finanziellen Versorgung gelten auch für Zivilbedienstete des Bundes, die beim Auslandseinsatz verletzt werden. Die einmalige Entschädigungszahlung an schwerverletzte Soldaten, Beamte und Zivilbeschäftigte soll demnach von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro erhöht werden. Die Entschädigungszahlungen an hinterbliebene Ehepartner und Kinder steigen von 60.000 auf 100.000 Euro. Das Bundesministerium der Verteidigung hatte den Gesetzentwurf nach Protesten von Abgeordneten mehrerer Fraktionen nachgebessert: Die ursprüngliche Version sah vor, dass Soldaten nur dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Bundesdienst haben, wenn ihre Erwerbsfähigkeit durch eine Verwundung im Einsatz um mindestens 50 Prozent gemindert wird. Diese Grenze wurde auf 30 Prozent abgesenkt. Zudem sollen Auslandseinsätze künftig ab einer bestimmten Mindestdauer stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden. Es bleibt weiterer HandlungsbedarfWeiterer Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Bearbeitung von Anträgen im Bereich der Wehrdienstbeschädigung (WDB). Die WDB-Verfahren sind Ausgangspunkt und Grundlage für die spätere soziale Absicherung der Soldaten. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung dauern die WDB-Verfahren in der Regel etwa 18 Monate. Die Verunsicherung der Betroffenen ist in dieser Zeit groß und hat oft einen großen negativen Einfluss auf die psychische Genesung. Komplizierte Verfahrensabläufe, fehlende oder unvollständige Dokumentation belastender Ereignisse im Einsatz können nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Nach etwa 6 Monaten sollte so ein Verfahren abgeschlossen sein, im Zweifelsfall für den betroffenen Soldaten. Die Behandlungskapazitäten der psychisch verwundeten Soldaten in den Bundeswehrkrankenhäusern ist gerade noch ausreichend. Hier wird aber noch mit einem Anstieg gerechnet, so dass an eine Erweiterung der Kapazitäten gearbeitet werden muss. Länder und Kommunen sind bei der Bearbeitung für die Versorgungsleistungen in den jeweiligen Versorgungsämtern zuständig und oft mit den speziellen militärischen Thematiken überfordert. Hier sollte dringend eine zentrale Stelle beim Bund als Ansprechpartner für alle betroffenen Soldaten geschaffen werden. Zentrale Informations- und Betreuungsplattform im Internet für Betroffene und Angehörige. Die Bundeswehr bietet im Internet unter www.ptbs-hilfe.de ein statisches dienstliches Informationsangebot zum Thema der einsatzbedingten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) an. Das Angebot sollte zu einer zentralen und aktuellen Betreuungsplattform ausgenaut werden um so die Psychosozialen Netzwerke der Bundeswehr zu stärken. Dies ist eine Lücke die private Initiative wie zum Beispiel www.angriff-auf-die-seele.de nicht füllen können. Hier ist die Dienstherr in der Pflicht!
Weitere Informationen im Internet:
Quellen: AFP/DBT/Eggen Bilder: 1. Bw/von Söhnen |


Zahlreiche Organisationen und Initiativen haben sich in den letzten Jahren für eine weitere Verbesserung der Einsatzversorgung eingesetzt. Mit großer politischer Unterstützung endete dieses in einem neuen Gesetz. Dieses soll nun die aktuellen Schwächen und Versorgungslücken beheben. Die Summen bei Entschädigungen wurden wesentlich angehoben, der Grad der Schädigung für die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung wurde von 50% auf 30% gesenkt. Ungleichbehandlungen zwischen Zeit und Berufssoldaten wurden angeglichen. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Es wird damit gerechnet, dass dann das neue Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG) Anfang 2012 in Kraft treten kann.
Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (