| Einsatzweiterverwendungsgesetzt: Stichtag soll geändert werden! |
| Geschrieben von: Frank Eggen |
| Dienstag, den 08. März 2011 um 19:10 Uhr |
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BundestagbeschlussAm 7.10.2010 hatte der Deutsche Bundestag (Drucksache 14/2433) einige Verbesserungen bei der Einsatzversorgung beschlossen. 50% Klausel bleibtWenig Hoffnung hat Kossendey bei der Herabsetzung der 50% Klausel für den Grad einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) im Einsatzweiterverwendungsgesetz gemacht. Auch eine Umkehr der Beweislast wird es wohl nicht geben. Die Bundeswehr möchte aber dennoch Angebote für die Kameraden mit einer WDB unter 50% anbieten (welche konnte er konkret nicht sagen). Zentralisierung der VerfahrenDas Verteidigungsministerium ist mit den Ländern im Gespräch um die Bearbeitung der Versorgungsleistungen für ehemalige Soldaten, Reservisten bzw. Veteranen zu zentralisieren. Ziel ist eine zentrale Stelle innerhalb der Bundeswehr. Bisher sind für ehemalige aktive Soldaten (Wehrpflichtige und Zeitsoldaten) die Versorgungsämter auf Länderebene zuständig. Die Länder bearbeiten diese Anträge meist sehr unterschiedlich. Mit einer zentralen Stelle soll die Bearbeitung schneller und transparenter werden. Es gibt zwar positive Signale aus den Bundesländern, aber das Ergebnis scheint noch offen. Stichtag wird geändertDie Stichtagsregelung in Einsatzweiterverwendungsgesetz soll auf das Jahr 1992 (mit Inkrafttreten des Auslandsverwendungsgesetzes) geändert werden. Begutachtungen, KurenZudem wird an der Veränderung der Verfahren für die Begutachtungen gearbeitet. In der Vergangenheit hatte man keine guten Erfahrungen bei der Nutzung externer Gutachter(in). Auch im Bereich der Kuren soll es noch Verbesserungen geben. Wann das in einem gültigen Gesetz mündet konnte Kossendey nicht aufzeigen. Eventuell kommt das Gesetz noch vor der Sommerpause, aber diese Planung war noch zu Guttenbergs Zeiten. Ob der neue Verteidigungsminister Thomas de Maizière ähnlich aufs Tempo drückt, kann man noch nicht abschätzen.
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Foto/Text: Frank Eggen |


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