| Wehrdienstbeschädigung: Verfahren sind regelmäßig ein Kritikpunkt der Soldatinnen und Soldaten |
| Geschrieben von: Alexander Sanne |
| Donnerstag, den 27. Januar 2011 um 18:26 Uhr |
Alexander Sanne ist Hauptman d.R. und Referatsleiter für Betreuung und Fürsorge beim Deutschen BundeswehrVerband. Er beschreibt den Sachstand von WDB-Verfahren aus seiner Sicht. Dabei empfiehlt er Erleichterungen für Betroffene und eine Verbesserung der Abläufe.
SachstandDauer und Ablauf der WDB Verfahren sind regelmäßig ein Kritikpunkt der Soldatinnen und Soldaten. Die Dauer der WDB Verfahren ist über die erhöhte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf PTBS ebenfalls wieder in den Mittelpunkt gerückt, Kritik daran ist aber „schon immer“ ausgeübt worden. Die Bearbeitungszeit der WDB Verfahren (einschließlich PTBS) beträgt 12-18 Monate. Als Begründung dazu wird angegeben, dass mehrere Fachgutachten zu erstellen seien und unter Umständen erheblicher Ermittlungsumfang bezüglich des Sachverhalts betrieben werde.
WDB Verfahren im Zeitraum 1995 bis Sep. 2010:
Ferner gab es in dem Zusammenhang die Problematik der Zuständigkeit der entscheidenden Behörden. Dies ist durch ein Gerichtsurteil Anfang 2010 nochmal klar gestellt worden: Nach Ausscheiden aus dem Dienst (und somit für die Versorgungszahlungen) sind zivile Behörden der Länder zuständig. Für die Versorgung während des Wehrdienstverhältnisses ist die Bundeswehrverwaltung zuständig. Hier ergeben sich aber Koordinationsschwierigkeiten und Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsermittlung, besonders in Bezug auf bundeswehr-spezifische, fachliche Umstände. Der Soldat wird im WDB Verfahren mehrfach untersucht. Zum einen durch die behandelnden Ärzte, die nur dafür da sind die Krankheit zu erkennen und zu behandeln und die mit dem WDB Verfahren direkt nichts zu tun haben. Dann wird ein Gutachten (oft durch „zivile Gutachter“ die regelmäßig für die Bw arbeiten) erstellt, welches prüft ob die erkannte Krankheit mit dem Dienst etwas zu tun hat. Dieses Gutachten wird dem zuständigen Sozialmediziner vorgelegt, der dann „nach eigenem Ermessen aufgrund der Aktenlage“ die Entscheidung trifft. Diese „vielen Gutachten“ und miteinander verflochtenen Vorgänge belasten den Antragsteller häufig sehr, teilweise verschlechtern sie das Krankheitsbild. Im Rahmen des WDB Verfahrens liegt die gesamte Beweislast beim Soldaten, grundsätzlich gibt es keine Beweiserleichterung, oftmals ist es schwer, vergangene Ereignisse rückwirkend zu beweisen. Während der Bearbeitung tauchen als zusätzliche Problematik oftmals begleitende Krankheiten (Depression, Alkoholsucht, Panikattacken etc) auf, die die Behandlung und Begutachtung erschweren. Es ist seitens der Bundeswehr geplant die gesamte Beschädigtenversorgung der Soldaten nach dem SVG in der Bundeswehrverwaltung zu konzentrieren um so eine Versorgung aus einer Hand sicherzustellen.
Bewertung und Empfehlung:Der DBwV setzt sich bisher schon für eine Verbesserung der Lage umfassend ein. So hat der DBwV maßgeblich an der Erarbeitung der beschlossenen BT-Drucksache 17/2433 (Verbesserung der Einsatzversorgung) mitgearbeitet und auch mit seinen Forderungskatalog zur Thematik PTBS der Politik und dem Dienstherrn gegenüber eine klare Position bezogen.
Weitere Informationen im Internet:
Text: Alexander Sanne |


Alexander Sanne ist Hauptman d.R. und Referatsleiter für Betreuung und Fürsorge beim Deutschen BundeswehrVerband. Er beschreibt den Sachstand von WDB-Verfahren aus seiner Sicht. Dabei empfiehlt er Erleichterungen für Betroffene und eine Verbesserung der Abläufe.