| Bundestag fordert Verbesserung der Einsatzversorgung |
| Geschrieben von: Redaktion |
| Sonntag, den 15. August 2010 um 17:10 Uhr |
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Insbesondere werden Verbesserungen beim Soldatenversorgungsgesetz (SVG), einmalige Entschädigungsleistungen, Verbesserung des Schadensausgleichs, Anerkennung von Einsatzunfällen bzw. Wehrdienstbeschädigungen, Hinterbliebenenversorgung, Fortentwicklung des Einsatzweiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG), Pensionsberechnung und Nachversicherungsregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. In der Drucksache 17/2433 heißt es: „Gleichwohl hat sich zwischenzeitlich erwiesen, dass die getroffenen Maßnahmen des Gesetzgebers einer weiteren Fortentwicklung bedürfen.“ Neben diversen finanziellen Verbesserungen für nicht Berufssoldaten soll insbesondere auch das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) verbessert. Bisher war ein Schädigungsgrad von 50% notwendig, um von dem Einsatzverwendungsgesetz profitieren zu können. Diese soll auf 30% gesenkt werden. Zudem wird gefordert, auf die bisher erforderliche Bewährung in einer sechsmonatigen Probezeit (vgl. z. B. erneut § 7 EinsatzWVG) im Anschluss an die Schutzzeit zu verzichten. Die Stichtagsregelung soll auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Auslandsverwendungsgesetzes, also den 1. Juli 1992, weiter zurückdatiert werden. Damit eine entsprechende Versorgung insbesondere der ehemaligen Soldaten auf Zeit und der Reservisten seit Beginn der besonderen Auslandsverwendungen gewährleistet ist. Weitere Informationen: |


In einem Antrag mit der Drucksache