| Finanzielle Absicherung im Einsatz (Einsatzversorgungsgesetz - EinsatzVG) |
| Geschrieben von: Redaktion |
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Kernpunkt des Gesetzes ist der Begriff des „Einsatzunfalls“. Dieser umfasst jede gesundheitliche Schädigung, die Soldaten während des Einsatzes durch einen Dienstunfall oder die besonderen Verhältnisse im Einsatzgebiet erleidet. Führt dieser Einsatzunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent, greift nach dem Ausscheiden aus dem Dienst die Einsatzversorgung.
Die Leistungen sind im Soldatenversorgungsgesetz in einem Katalog aufgeführt und umfassen im Wesentlichen:
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Stand: April 2007
Quelle: BMVg/BMJ |

