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Geschrieben von: Annelie Weigand
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Immer in Alarmbereitschaft zu sein, bedeutet Stress. Einsatzsoldaten sind häufig im Stress. Sie verrichten ihre Arbeit in oft angespannter Atmosphäre, sie erleben Dinge, die weit außerhalb ihrer bisherigen Lebenserfahrung liegen. Davon bleibt die Seele nicht unberührt. Es ist wichtig, Stress und belastende Erlebnisse gut zu verarbeiten, Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und, wenn nötig, Hilfe zu suchen und anzunehmen. Je eher dies geschieht, desto besser sind die Chancen, heil davonzukommen.
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Dr. Tobias T. Weitz
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Rechtsanwalt Dr. Tobias Timo Weitz hat im folgenden Artikel wichtige Rechtsgrundlagen und Hinweise zu Versogungsansprüchen von Soldatinnen und Soldaten mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nach Auslandseinsätzen zusammengefasst. Insbesondere wird auf die Grundlagen, die zu einer Anerkennung von PTBS als Wehrdienstbeschädigung (WDB) führen können, hingewiesen.
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Geschrieben von: Olaf Bergmann
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Laut schreiend wacht der Familienvater auf. Schweißgebadet und am ganzen Körper zitternd sitzt er aufrecht im Bett - ein Albtraum. Das Herz schlägt bis zum Hals und nur langsam kommt er wieder zu Ruhe. Zumindest oberflächlich, denn das Wiedereinschlafen fällt schwer. Angst, fast Panik befällt den Betroffenen, dass wenn er die Augen schließt, er die gleichen schrecklichen Bilder des Unfalls wieder sieht. Seit diesem Unfall vor zwei Jahren ist das Leben ein ganz anderes. Aus einem lebenslustigen Menschen ist ein in sich gekehrter Mann geworden. Rein körperlich geht es ihm gut und dennoch kann er seit diesem Unfall nicht mehr richtig arbeiten. Immer wieder übermannt ihn die Erinnerung an das Geschehene. Diagnose: Posttraumatische Belastungsstörung. |
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Geschrieben von: Annelie Weigand
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Ein Auslandseinsatz bedeutet nicht nur für die Soldaten Stress. Auch die Menschen, die sie zurücklassen, sehen sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Partner müssen den Alltag alleine bewältigen, der Elternteil in der Heimat muss sich alleine um die Kinder kümmern, Eltern bangen um das Leben ihrer Kinder. Mit dem Aufbruch ins Einsatzland beginnt auch für die Angehörigen ein ganz eigener Weg.
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Geschrieben von: Redaktion
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Im letzten Jahr hatte der Sanitätsdienst einen internen Aufklärungsfilm "Wenn die Seele schreit" in Auftrag gegeben. Nun hat die Bundeswehr den Film auf den Internetseiten des Sanitätsdienst veröffentlicht.
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Geschrieben von: Frank Eggen
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Oft gibt es Fragen zur zivilen Begutachtung von betroffenen Soldaten und die Klassifizierung einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Zur Abgrenzung von anderen psychischen Erkrankungen sollte eine Begutachtung immer von psychiatrisch gutachterlich besonders erfahrenen Sachverständigen/Traumatologen durchgeführt werden. Diese Sachverständigen müssen auch die besonderen Belastungen von militärischen Auslandseinsätzen bewerten können.
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Geschrieben von: Redaktion
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Welches die normalen Reaktionen auf unnormale Ergeignisse sind, wie sich die Erschütterungen im Verlaufe der Zeit entwickeln, wie Außenstehende (Angehörige, professionelle Helfer) bei der Verarbeitung dieser Erfahrungen helfen können, und wann psychotherapeutische Hilfe erforderlich ist, das beschreiben die veröffentlichen Hilfen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen für den psychosozialen Notfall.
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Geschrieben von: Redaktion
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Kernpunkt des Gesetzes ist der Begriff des „Einsatzunfalls“. Dieser umfasst jede gesundheitliche Schädigung, die Soldaten während des Einsatzes durch einen Dienstunfall oder die besonderen Verhältnisse im Einsatzgebiet erleidet. Führt dieser Einsatzunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent, greift nach dem Ausscheiden aus dem Dienst die Einsatzversorgung.
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Geschrieben von: Redaktion
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Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz schafft eine Alternative zum Ausscheiden mit Einsatzversorgung, nachdem mit dem Einsatzversorgungsgesetz für so genannte Einsatzunfälle bereits eine finanzielle Versorgung möglich ist. Wiedereinstellung nach einer Einsatzerkrankung ist möglich. Jedoch gelten Voraussetzungen!
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Geschrieben von: Redaktion
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Am 13. Dezember 2011 nach Verkündung im Bundesgesetzblatt das so genannte Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG) auch formal in Kraft getreten und die entsprechenden Regelungen sind somit rechtswirksam geworden.
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